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   BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 4/92   

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https://dejure.org/1994,31692
BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 4/92 (https://dejure.org/1994,31692)
BSG, Entscheidung vom 26.01.1994 - 6 RKa 4/92 (https://dejure.org/1994,31692)
BSG, Entscheidung vom 26. Januar 1994 - 6 RKa 4/92 (https://dejure.org/1994,31692)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 4/92
    Dazu gehört, daß die gesetzliche Regelung so gefaßt ist, daß sie Umfang und Grenzen des Eingriffs deutlich erkennen läßt (vg! ua BVerfGE 49, 89, 126; 73, 280, 295; 82, 209, 224; BSGE 70, 285, 292 = SozR 3-2500 & 122 Nr. 3).

    Die Anpassung des EBM, verbunden mit der notwendig gewordenen Neustrukturierung bestimmter Leistungsbereiche, diente somit der Erhaltung einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Versicherten und damit einem Gemeinwohlgut von besonders hohem Rang (BVerfGE 78, 179, 192; 82, 209, 230 mwN).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 4/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sind normative Eingriffe in die berufliche Betätigungsfreiheit am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 7, 377, 403 ff; 5 zB BVerfGE 78, 155, 162 = SozR 2200 ? 368 Nr. 11).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 4/92
    Die Anpassung des EBM, verbunden mit der notwendig gewordenen Neustrukturierung bestimmter Leistungsbereiche, diente somit der Erhaltung einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Versicherten und damit einem Gemeinwohlgut von besonders hohem Rang (BVerfGE 78, 179, 192; 82, 209, 230 mwN).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 4/92
    Dazu gehört, daß die gesetzliche Regelung so gefaßt ist, daß sie Umfang und Grenzen des Eingriffs deutlich erkennen läßt (vg! ua BVerfGE 49, 89, 126; 73, 280, 295; 82, 209, 224; BSGE 70, 285, 292 = SozR 3-2500 & 122 Nr. 3).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung

    Auszug aus BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 4/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sind normative Eingriffe in die berufliche Betätigungsfreiheit am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 7, 377, 403 ff; 5 zB BVerfGE 78, 155, 162 = SozR 2200 ? 368 Nr. 11).
  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

    Auszug aus BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 4/92
    Prüfungsmaßstab ist insoweit Art. 12 Abs. 1 GG iVm Art. 3 Abs. 1 GG (5 zB BVerfGE 33, 171, 183 für einen Honorarverteilungsmaßstab).
  • BSG, 14.05.1992 - 6 RKa 41/91

    Krankenversicherung - Großgerätemedizin - Besetzung - Sozialgerichtsverfahren -

    Auszug aus BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 4/92
    Dazu gehört, daß die gesetzliche Regelung so gefaßt ist, daß sie Umfang und Grenzen des Eingriffs deutlich erkennen läßt (vg! ua BVerfGE 49, 89, 126; 73, 280, 295; 82, 209, 224; BSGE 70, 285, 292 = SozR 3-2500 & 122 Nr. 3).
  • BSG, 30.10.1963 - 6 RKa 4/62

    Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen einer Kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 4/92
    Ob überhaupt und ggf unter welchen Voraussetzungen der einzelne Arzt aus dieser Vorschrift, die sich an die Partner der Gesamtverträge wendet, ein subjektiv-öffentliches Recht auf eine bestimmte - höhere - Vergütung seiner ärztlichen Leistungen verlangen kann (zum früheren Recht vgl BSGE 20, 73, 77 = SozR Nr. 1 zu @368h RVG), kann daher dahingestellt bleiben.
  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 5/94

    Krankenversicherung - Ärztliche Leistung - Angemessene Vergütung

    Der Senat hat zu Bedeutung und Tragweite der in den genannten Bestimmungen enthaltenen Regelungen über die angemessene Vergütung ärztlicher Leistungen noch nicht abschließend Stellung nehmen müssen (zur bisherigen Rechtsprechung: Funk, MedR 1994, 314, 317 f), es vielmehr ausdrücklich offengelassen, welche Wirkungen ihnen zukommen (Urteile vom 26. Januar 1994 - SozR 3-2200 § 368g Nr. 2 - und 6 RKa 4/92 - nicht veröffentlicht).
  • LSG Hessen, 09.11.1994 - L 7 Ka 140/93

    Vertragsarzt - Angemessenheit der Vergütung - Eingriffsrecht - Gericht -

    Mit dieser Zielsetzung überschritt der Bewertungsausschuß nicht die gesetzlichen Kriterien für eine Korrektur des Bewertungsgefüges (Bundessozialgericht, Urteil vom 26. Januar 1994, Az.: 6 RKa 4/92).

    Auch eine berufspolitische Erwägung des Bewertungsausschusses ist nicht erkennbar (BSG, Urteil vom 26. Januar 1994, a.a.O.).

    Der vom Kläger behauptete Verstoß der Fortentwicklung des EBM gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG gegenüber anderen Ärzten ist bereits deshalb nicht festzustellen, da sowohl Allgemein- als auch Gebietsärzte gleichermaßen von den einschneidenden Neufassungen des EBM 1987 betroffen sind (BSG, Urteil vom 26. Januar 1994, a.a.O.).

  • LSG Hessen, 01.11.1995 - L 7 Ka 268/94

    Vertragsarzt - Vergütung - endoskopische Leistung - Angemessenheit der Vergütung

    Des weiteren sei die kürzlich ergangene Entscheidung des Bundessozialgerichts Az.: 6 RKa 6/91 und 6 RKa 4/92) vorliegend nicht einschlägig.

    Wie das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 26. Januar 1994 Az.: 6 RKa 66/91 und 6 RKa 4/92 entschieden hat, richtet sich diese Vorschrift allein an die Parteien der Gesamtverträge.

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